Rutschhemmende Bodenbeläge mit Fliesen und Platten
Ein Beitrag für ihre Sicherheit sind Bodenbeläge mit Rutschhemmender Oberfläche. An Arbeitsplätzen schon sehr lange vorgeschrieben im Privatbereich immer wichtiger. In der barrierefreien Dusche, Fluren und Treppenhäuser sollte auf Bodenbeläge mit ausreichender Rutschhemmung geachtet werden.
Woher stammen die Empfehlungen für Rutschhemmende Böden
Unternehmer sind verpflichtet Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Als Hilfestellung wurden die GUV-Regeln veröffentlicht, das sind Empfehlungen zur Umsetzung für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Rutschhemmungsgruppen R9 - R13
Die Rutschhemmung für Arbeitsbereiche wird in 5 Gruppen eingeteilt von R9 - R13 wobei R13 am Trittsichersten ist.
- R9 Eingangsbereiche Innen
- R10 Sanitärräume
- R10 Garagen ohne Witterungseinfluß
Rutschhemmungsgruppen A, B, C
Bodenbeläge für den nassbelasteten Barfußbereich sind in BGI/GUV-I 8527 geregelt
Die Rutschhemmung für Bodenbeläge im nassbelasteten Barfußbereich wird in die Gruppen A, B und C eingeteilt.
- Gruppe A - z.B. Barfußgänge weitgehend trocken
- Gruppe B - z.B. Duschräume
- Gruppe C - z.B. Durchschreitebecken