Rutschhem­mende Boden­beläge mit Fliesen und Platten

Ein Beitrag für ihre Sicherheit sind Bodenbeläge mit Rutschhemmender Oberfläche. Für Unternehmen gibt es diese Empfehlungen schon sehr lange. Sie sollen Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen vor Arbeitsunfällen schützen.

Im Privatbereich immer wichtiger

Barrierefreiheit ist ein immer wichtigeres Thema im Wohnungsbau und das ist dann nicht nur die Vermeidung von Schwellen und Stufen sondern auch die Auswahl sicherer Böden. Daher sollte es selbstverständlich sein, in barrierefreien Dusche, Fluren und Treppenhäuser auf ausreichende Rutschhemmung zu achten.

Rutschhem­mungsgruppen R9 - R13

Die Rutschhemmung für Arbeitsbereiche wird in 5 Gruppen eingeteilt von R9 - R13 wobei R13 am Trittsichersten ist. Bisher wurden "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" in der DGUV Regel 108-003 behandelt. Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat diese jetzt in die ASR 1.5 übernommen. Bei Einhaltung dieser Empfehlungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen dass er seine Pflichten erfüllt hat.

Rutschhem­mungsgruppen A, B, C

Bodenbeläge für den nassbelasteten Barfußbereich sind in BGI/GUV-I 8527 geregelt
Die Rutschhemmung für Bodenbeläge im nass­belasteten Barfußbereich wird in die Gruppen A, B und C eingeteilt.

  • Gruppe A - z.B. Barfußgänge weitgehend trocken
  • Gruppe B - z.B. Duschräume
  • Gruppe C - z.B. Durchschreite­becken